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Schaffen Sie einen Mehrwert mit klaren Verträgen

"Recht haben und Recht bekommen" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Unternehmer sieht sich im Alltag immer häufiger mit Rechtsfragen konfrontiert, die auch er als erfahrener Laie kaum mehr selber lösen kann. Wer getreu dem Motto "das haben wir schon immer so gemacht" kutschiert, eckt mit Sicherheit eher früher als später an. Gefragt sind immer häufiger Rechtsspezialisten.

Wer langfristig erfolgreich sein will, sollte seine Unternehmung auf eine solide Basis stellen, auch in juristischer Hinsicht. Die aufwändigste Forschung und das beste Marketing nützen nichts, wenn am Ende des Tages das verkaufte Produkt oder die angepriesene Dienstleistung in einem Rechtsstreit endet, weil beispielsweise die Urheberrechte beim Arbeitnehmer sind und nicht beim Arbeitgeber. Im Unternehmeralltag gilt ganz besonders das Bonmot "vorbeugen ist besser als heilen". Denn ein Rechtsstreit kennt oft nur Verlierer.

Der Unternehmer profitiert letztlich auf allen Ebenen, wenn er einen Anwalt rechtzeitig beauftragt, sein Produkt in einen massgeschneiderten Vertrag einzupacken. Sauber abgefasste Verträge zählen zu der Visitenkarte jeden Unternehmens, stärken das Vertrauen der Vertragsparteien und stellen zweifelsohne einen Mehrwert dar. Dies gilt unternehmensintern beispielsweise bei Anstellungsverträgen gleich wie gegenüber Kunden bei Verkäufen oder Wartungsarbeiten. Es ist wichtig, Transparenz zu schaffen. Nur wer Klarheit schafft, bietet wenig Angriffsfläche oder verleitet nicht zu Vertragsbrüchen.

Soll der Unternehmer für jeden Schritt einen Anwalt beiziehen?
Nein!  Der Unternehmer sollte sich aber hüten, seine Verträge selbst zu basteln, indem er sich auf Muster abstützt, die im Zeitalter des Internets allenthalben erhältlich sind. Es lauern zu viele Gefahren, weil in der Regel juristische Begriffe verwendet werden, deren Bedeutung und Tragweite sich ein Laie nicht bewusst ist. Die Verwendung von scheinbar banalen Sätzen wie "Dieser Vertrag untersteht europäischem Recht" oder "per Saldo aller Ansprüche" kann fatale Folgen haben, wenn man sich nicht bewusst ist, was sie bedeuten. Die erwähnte Rechtswahlklausel nämlich zeigt keine Wirkung, weil es europäisches Recht noch nicht gibt. Die Saldoklausel sollte nur unterzeichnen, wer sich seiner Sache sicher ist.

Die Quintessenz ist: wer den Anwalt erst konsultiert, wenn der Streit schon ausgebrochen ist, handelt mit Sicherheit zu spät und unwirtschaftlich. Der clevere Unternehmer wendet sich bereits in der Planungsphase an den Fachmann.


Wichtige Links:

Allgemein
www.admin.ch Offizielle Website des Bundes
www.ch.ch  Website vom Bund, Allgemeine Infos

Handels- und Gesellschaftsrecht
www.zefix.ch  Eidgenössisches Amt für das Handelsregister
www.kmuadmin.ch Allg. Infos für KMU's

Arbeitsrecht
www.seco-admin.ch Staatssekretariat für Wirtschaft; Gesamtarbeitsvertrag

Unternehmensnachfolge und -übernahmen
www.gruenden.ch Die Gründungsplattform des Kantons Zürichs
www.fusg.ch  Fusionsrecht

Immaterialgüterrecht (Patente, Marken, Urheberrecht, Design, Unlauterer Wetbewerb)
www.ige.ch  Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
www.swissreg.ch Schweizerisches Schutzrechtsregister im Internet
www.lauterkeit.ch Schweizerische Lauterkeitskommission
www.wipo.int  World Intellectual Property Organization

Internet, E-Commerce
www.switch.ch  Rund ums Internet; Domainnamen

Miet- und Immobilienrecht
www.mieterverband.ch  Mietverband Deutschschweiz
www.mietrecht.ch  Mietrechtspraxis
www.hev-schweiz.ch Hauseigentümerverband Schweiz
www.hausverein.ch Online Ratgeber, Hausverein

Insolvenzrecht
www.schkg.ch  (Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich 2)

Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
www.zivilprozessordnung.ch Zivilprozessordnung
www.swissarbitration.ch Swiss Rules of International Arbitration
www.arbitration-ch.org  Swiss Arbitration Association

Steuerrecht
www.steuerrevue.ch unabhängige Fachzeitschrift Steuerrecht
www.estv.admin.ch Eidgenössische Steuerverwaltung
www.swiss-tax.ch Schweizer Steuerrecht im Internet

Versicherungsrecht
www.ahv.ch AHV
www.bsv.admin.ch Bundesamt für Sozialversicherungsrecht

Geldwäscherei
www.gwg.admin.ch Eidgenössische Finanzverwaltung

Der Autor
Thomas Loher
Fachbeirat: Recht
Thouvenin Rechtsanwälte, Zürich
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